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Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit im Wahlvorstand für die Kommunal-, Europa- und Landtagswahl im Jahr 2024

Angaben zur Person

Geben Sie eine Telefonnummer an, unter der Sie im Vorfeld der Wahl und am Wahltag selbst erreichbar sind.

Tätigkeit bei Stadtverwaltung

Ich bin bei der Stadtverwaltung Jena beschäftigt.
Wenn ja, dann bevorzuge ich als Entschädigung:
Die Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) ist für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung zwingend erforderlich.

Angaben zur Wahlmitarbeit

Ich bin bereit zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand bei der (Mehrfachnennung willkommen):
Wünsche zum Einsatzwahllokal (die nach Möglichkeit berücksichtigt werden, Mehrfachnennung möglich):
Wünsche zur Funktion im Wahlvorstand (die nach Möglichkeit berücksichtigt werden, Mehrfachnennung möglich):

Handynutzung

Als Vorsteher/in oder Schriftführer/in oder Stellvertreter/in bin ich bereit, am Wahltag mein privates Handy zur Kommunikation mit der Wahlzentrale und zur Ergebnisübermittlung zu nutzen.

Informationen zum Ablauf

Die Berufungsschreiben werden bis 4 Wochen vor dem Wahltag versandt. Bei Änderungen müssen ggf. bis zum Wahltag weitere Wahlhelfer berufen werden. Bitten halten Sie sich deshalb möglichst bis zum Wahltag bereit.

Ich bin einverstanden, dass meine Kontaktdaten dem/der Wahlvorsteher/in, bei dem/der ich eingesetzt bin, mitgeteilt werden, damit diese/r z. B. vor dem Wahltag Schichten einteilen kann.

Datenschutzhinweise

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die nachfolgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Verfügung gestellt.

  1. Die Datenverarbeitung dient der Berufung von Wahl- und Abstimmungsvorstandsmitgliedern für die Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie Volks- und Bürgerentscheiden. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der §§ 4 und 5 Europawahlgesetz, §§ 6, 7, 9 und 10 Europawahlordnung, §§ 8, 9, 11 und 49a Bundeswahlgesetz, §§ 6, 7, 9 und 10 Bundeswahlordnung, §§ 7, 9, 12 und 70 Thüringer Landeswahlgesetz, §§ 5, 6, 8 und 9 Thüringer Landeswahlordnung, §§ 21 und 22 Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid, § 5 Thüringer Kommunalwahlgesetz, §§ 2, 3 Thüringer Kommunalwahlordnung und §§ 12 und 13 Thüringer Kommunalordnung jeweils in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 e) DS-GVO, bei der Verarbeitung für künftige Wahlen auch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 a) DS-GVO.
  2. Sie sind verpflichtet, die für eine Berufung in ein Wahlehrenamt für die laufenden Wahlen erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen, da Sie als Wahlberechtigte/r zur Übernahme eines Wahlehrenamts verpflichtet sind. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Wer ohne wichtigen Grund ein Ehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen entzieht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 € (bei Wahlen und Abstimmungen auf Bundes-oder Landesebene) oder mit einem Ordnungsgeld bis zu 2.500 € (bei Kommunalwahlen und -abstimmungen) geahndet werden. Gegen die Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für künftige Wahlen besteht ein Widerspruchsrecht nach § 4 Europawahlgesetz i.V.m. § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz und § 5 Abs. 4 Thüringer Kommunalwahlgesetz.
  3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten ist die Stadtverwaltung Jena. Diese Behörde wird von Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche geleitet. Innerhalb der Stadtverwaltung ist verantwortlich der Wahlleiter, Am Anger 15, 07743 Jena, Tel. 03641 494455, Fax 03641 492020, E-Mail: wahlen@jena.de.
  4. Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Jena ist Melanie Pesch, Am Anger 15, 07743 Jena, Tel. 03641 492113, Fax 03641 492114, E-Mail: datenschutz@jena.de
  5. Es werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Zahl der Berufungen zum Mitglied eines Wahlvorstands und die dabei ausgeübte Funktion.
  6. Die Daten werden – ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis - nicht an Dritte übermittelt und auch nicht für andere Zwecke verwendet. Im Falle der Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen unberechtigter Ablehnung eines Wahlehrenamts können der Stadtwahlleiter, der Stadtrat und Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein.
  7. Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur solange, wie diese zur Erledigung der ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen benötigt werden bzw. durch Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Wahl gesetzlich geregelt sind (z. B. einen Wahleinspruch bzw. eine Wahlanfechtung).
  8. Nach Artikel 15 DS-GVO können Sie von dem Verantwortlichen Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
  9. Nach Artikel 16 DS-GVO können Sie von dem Verantwortlichen die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Sie haben außerdem das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
  10. Nach Artikel 17 DS-GVO können Sie von dem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind und die Speicherfrist abgelaufen ist, Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder der Verantwortliche zur Löschung verpflichtet ist.
  11. Nach Artikel 18 DS-GVO können Sie von dem Verantwortlichen statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, soweit Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Sie können die Einschränkung der Verarbeitung auch dann verlangen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind.
  12. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung in die Verarbeitung der Daten für künftige Wahlen jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
  13. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nicht mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs. 1, 4 DS-GVO.
  14. Nach Artikel 21 DS-GVO haben Sie das Recht, jederzeit aus Gründen, die sich aus einer besonderen Situation ergeben, Widerspruch einzulegen. Ihre personenbezogenen Daten werden dann nicht mehr verarbeitet, wenn Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten das öffentliche Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamts überwiegen.
  15. Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 Abs.1 DS-GVO, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
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